Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2025 gelten folgende aktualisierte Zuschläge.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der aktuellen Werte und Berechnungsgrundlagen.
Treibstoffzuschlag
Der Treibstoffzuschlag beträgt im genannten Zeitraum 7%.
Berechnungsgrundlage ist der Treibstoffindex des Statistischen Bundesamtes.
Den aktuellen Indexwert finden Sie unter:
https://www.bgl-ev.de/dieselpreisinformationen/
Für das 2. Quartal 2025 ist der Durchschnitt der Monate November 2024 bis Januar 2025 ausschlaggebend.
Die jeweils gültigen Zuschläge finden Sie unter:
https://www.egim.eu/leistungen/bahn-transporte/
Bahn-Energiezuschlag
Der Bahn-Energiezuschlag wird für das 2. Quartal 2025 mit Stufe 12 berechnet.
Die Abrechnung erfolgt in EUR pro TEU und Richtung.
Maßgeblich ist der Durchschnittswert der Monate November 2024 bis Januar 2025.
Eine Übersicht der aktuellen Stufen (Bahnenergiefloater) finden Sie hier:
https://www.egim.eu/leistungen/bahn-transporte/

Infrastrukturzuschlag
Der Infrastrukturzuschlag wird auch über den 28. Februar 2025 hinaus im März 2025 weiterhin mit EUR 24,00 pro TEU und Transportrichtung berechnet.
Die Bewertung erfolgt weiterhin monatlich.
Den Wert für April 2025 teilen wir Ihnen im Laufe des Folgemonats per separatem Rundschreiben mit.
Fragen?
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.